ERBRECHT

Erbrecht ist eine Rechtsmaterie, mit welcher jeder Mensch einmal konfrontiert wird.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem

  • die Beratung/Vertragsgestaltung in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere
    • Testament,
    • Erbvertrag,
    • Schenkung auf den Todesfall,
    • Vermächtnis,
    • Pflichtteilverzichtsvertrag
    • Erbteilverzichtsvertrag
  • die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sowie
  • und die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere
    • Pflichtteil,
    • Erbteil,
    • Herausgabe von Vermächtnissen.

Eine frühzeitige Regelung der erbrechtlichen Ansprüche beugt (kostspieligen) Konflikten innerhalb der Familie vor und wahrt den Familienfrieden.