ERBRECHT
Erbrecht ist eine Rechtsmaterie, mit welcher jeder Mensch einmal konfrontiert wird.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem
- die Beratung/Vertragsgestaltung in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere
- Testament,
- Erbvertrag,
- Schenkung auf den Todesfall,
- Vermächtnis,
- Pflichtteilverzichtsvertrag
- Erbteilverzichtsvertrag
- die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren sowie
- und die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere
- Pflichtteil,
- Erbteil,
- Herausgabe von Vermächtnissen.
Eine frühzeitige Regelung der erbrechtlichen Ansprüche beugt (kostspieligen) Konflikten innerhalb der Familie vor und wahrt den Familienfrieden.